Normverbrauchsabgabe:

Vergütung bei einem Verkauf ins Ausland

Ein KFZ, für das im Inland Normverbrauchsabgabe (sogenannte NoVA) bezahlt wurde, wird ins Ausland verkauft. Damit kann die NoVA vom Finanzamt zurückgeholt werden.

Das Gesetz hat aber einen Fallstrick: Die Rückvergütung kann nur durch den Zulassungsbesitzer oder den befugten inländischen Fahrzeughändler beantragt werden.

Immer wieder kommt es vor, dass der Käufer (z. B. ein ausländischer KFZ-Händler) den Kaufpreis zahlt und sich die NoVA zurückerstatten lassen möchte. Dies funktioniert nicht, da die Erstattung nur an den Zulassungsbesitzer (egal ob In- oder Ausländer) oder an einen inländischen KFZ-Händler erfolgen darf.

1. April 2023
Steuerrechner
facebook
+43 2742 75631-0
+43 2772 52565-0
Kontakt
Anfahrt