Härtefallfonds und Überbrückungsförderungen für Künstler sind steuerfrei, daher ist keine Erfassung als Einnahme notwendig.
Die Investitionsprämie ist ebenfalls steuerfrei, bei Bilanzierung ist aber die Prämie dennoch zu erfassen und auszuweisen.Fixkostenzuschüsse und Verlustersatz sind steuerwirksam (kürzen die Ausgaben). Die Zuschüsse sind „verursachungsgerecht“ zu erfassen. Das heißt, dass ein Fixkostenzuschuss für das 2. Quartal 2020 in die Steuererklärungen 2020 aufzunehmen ist. Dies gilt auch bei Einnahmen/Ausgaben–Rechnern.