Der Gewinnfreibetrag soll ab 2027 geändert werden. Ab nächstem Jahr sollen nur mehr Investitionen in Sachanlagen begünstigt sein. Die Investition in Wertpapiere und die Verwendung für den Gewinnfreibetrag sollen wegfallen. Somit sollte überlegt werden, im Jahr 2026 noch in Wertpapiere zu investieren, danach und erst im Jahr 2027 in Sachanlagen. Es zählt das Anschaffungsdatum!
Der erhöhte IFB (15 % und 22,5 %) läuft mit Ende des Jahres aus. Ab 2027 gilt wieder der IFB von 10 % und 15 %. Für Steuerpflichtige, die den Gewinnfreibetrag nicht nutzen können oder dürfen, bringt ein Vorziehen von Investitionen, die dem IFB unterliegen, noch finanzielle Vorteile.
Diese sind allerdings überschaubar hoch, zB das Investment von 100.000 € in einen Stromspeicher durch eine GmbH. Der IFB beträgt 22,5 %, somit 22.500, davon 23 % Körperschaftsteuer, somit 5.175 Steuerersparnis in 2026 gegenüber 3.450 in 2027. Der Unterschied beträgt daher lediglich 1.725.
Der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (kurz „DB“) beträgt derzeit 3,7 % der Löhne, Gehälter und Geschäftsführerbezüge. Über 60-jährige sind ja noch befreit. Ab 2027 wird der DB auf 2,7 % gesenkt – Lohnnebenkostensenkung! Dafür kommen die über 60-jährigen dazu!
Es kommt auf den Auszahlungszeitpunkt – die tatsächliche Zahlung – an. Dies hat vor einiger Zeit der Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Der Anlassfall war ein Geschäftsführer, der sich im Monat nach seinem 60er eine hohe Prämie für Vorjahre ausbezahlt hat, diese war DB-frei.
Tipp: Für Personen, die heuer 60 werden oder älter sind, kann eine Vorauszahlung von Bezügen DB-optimal sein.