WICHTIG zum Jahreswechsel:

  • Ab 1.1.2020 elektronische Zustellung von Behördenschriftstücken
  • Registrierkassen-Jahresbeleg
  • Sachanlagen oder Wertpapiere für den Gewinnfreibetrag im Dezember anschaffen
  • Vorauszahlungen und Anzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen durchführen, um steuer- und abgabenoptimale Absetzbarkeit zu erreichen.
  • Mietzahlungen, Lizenzzahlungen, Werkzeuge, Kleingeräte unter 400 Euro (ab nächstem Jahr 800 Euro Geringfügigkeitsgrenze) eventuell noch 2019 erledigen bzw. anschaffen.
1. Dezember 2019
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