Wie kann man eine GmbH beenden?

Das Gesetz sieht für die Beendigung einer GmbH das sogenannte Liquidationsverfahren vor. Eine weitere Möglichkeit ist die Umwandlung in eine Personengesellschaft oder ein Einzelunternehmen.

Eine Liquidation ist beim Firmenbuch anzumelden. Damit ist die Gesellschaft aufgelöst, aber noch existent. Es wird ein Liquidator bestimmt. Dieser beendet alle Geschäfte, treibt alle Forderungen ein, verkauft alles, zahlt alle Schulden. Ein Gläubigeraufruf ist zu veröffentlichen (früher in der Wiener Zeitung, nunmehr in der elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes, der „EVI“). Bekannte Gläubiger sind zu verständigen. Frühestens nach Ablauf von drei Monaten nach dem Gläubigeraufruf kann die Liquidation beendet werden. Nach der Schlussverteilung und der Entlastung des Liquidators wird die Gesellschaft gelöscht.

Mit dieser Vorgangsweise soll unter anderem eine geordnete Schließung ermöglicht werden. Wer sich nicht innerhalb der drei Monate meldet, geht leer aus. Eine Schlussverteilung ohne Übernahme von Haftungen aus der Vergangenheit ist möglich.

Eine weitere Möglichkeit ist eine Umwandlung. Hier erfolgt die Übertragung auf die Gesellschafter, ohne dass Steuern anfallen. Ausgenommen ist die Kapitalertragsteuer. Diese ist vom Bilanzgewinn zu bezahlen (27,5 %). Die Gesellschafter übernehmen das gesamte Vermögen, aber auch alle Schulden. Das Vorhandensein eines Betriebes ist für eine steuerneutrale Umwandlung erforderlich.

1. August 2024
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