Wie lange wird es noch Sparbücher geben?

Ein kleiner Überblick:

Es gibt sogenannte Inhaberpapiere: Wer das Ding hat, darf darüber verfügen.

Für die Jüngeren unter uns: Inhaberpapiere hießen früher zum Beispiel „anonyme Sparbücher“. Zum Schutz vor unbefugtem Zugriff konnte man ein Losungswort verwenden. Das bedeutet, dass man das Sparbuch in Händen halten und das Losungswort wissen musste, um Geld abheben zu können.
Außerdem gab es ein verfassungsrechtlich geschütztes strenges Bankgeheimnis. Das wurde schließlich aufgehoben und durch eine Kontoregistermeldung an das Finanzamt und eine Geldwäscheverdachtsmeldung an das Bundeskriminalamt ersetzt. Weiters gibt es nun die Schenkungsmeldungspflicht.

Die Banken wurden gezwungen, die alten anonymen Sparbücher bei erster Gelegenheit zu identifizieren. Dennoch: Ein identifiziertes Sparbuch ist unverändert ein Inhaberpapier!

Demgegenüber steht das sogenannte Namenspapier: Ein Sparbuch, dessen Eigentümer der Bank genannt ist und worüber nur dieser verfügen kann.

Es gibt noch eine große Zahl von identifizierten Sparbüchern (insb. solche unter 15.000 € bei der Eröffnung). Nunmehr hat der Oberste Gerichtshof die Banken verpflichtet, bei Todesfällen diese identifizierten Sparbücher, die auf den Verstorbenen identifiziert waren, an den Notar zu melden.

Tipp 1: Abhebungen zeitnahe zum Todestag sind daher bei identifizierten Sparbüchern nicht mehr zu empfehlen.

Tipp 2: Überprüfen Sie, auf wen die identifizierten Sparbücher bei der Bank identifiziert sind, eventuell sollte dies geändert werden.

1. Oktober 2021
Steuerrechner
facebook
+43 2742 75631-0
+43 2772 52565-0
Kontakt
Anfahrt