Ab nächstem Jahr kommt man in die Umsatzsteuer, wenn der Bruttoumsatz pro Unternehmer jährlich 55.000 € übersteigt. Die bisherige Grenze war eine Nettogrenze, was die Geschichte nicht immer einfach machte. Was ist aber zu tun, wenn z. B. bis Oktober 50.000 € eingenommen wurden, im November und Dezember 2025 aber ebenfalls je 5.000? Liegt die Überschreitung bei maximal 10 % (somit bis 60.500 € Umsatz), so bleibt man 2025 in der Kleinunternehmerregelung und muss erst 2026 in die Umsatzsteuer, ansonsten muss man 2025 für den Umsatz über 55.000 € Steuer zahlen.
Tipp:
Prüfen Sie, ob eine Regelbesteuerungsoption abgegeben wurde. Diese kann eventuell Anfang 2025 widerrufen werden.
Gerade für Unternehmer, die wenig Vorsteuerbeträge haben (persönliche Dienstleistungen, kein Wareneinkauf etc.), kann es vorteilhaft sein, in 2025 möglichst nicht über die 55.000 € brutto zu kommen (rd. 5.000 pro Monat an Einnahmen).