Steuerberater und Wirtschaftsprüfer müssen vor einer Auftragsannahme eine Geldwäscheprüfung durchführen. Dabei geht es darum, zu beurteilen, ob mit dem Auftrag, der Bezahlung des Honorars (oder der Übernahme einer Treuhandschaft) ein Risiko besteht, Geldwäsche zu unterstützen.
Dieses Risiko ist bei uns Steuerberatern eher überschaubar: Vereinzelte Barzahlungen, keine Treuhandschaften, damit wenig Risiko.
Primär betroffen von der Geldwäsche sind die Banken: Viele Transaktionen, Auslandsüberweisungen, ungewöhnliche Überweisungen, ungeklärte Mittelherkunft etc.
Aber was ist denn „Geldwäsche“? Es muss eine kriminelle Vortat geben: Kriminelle Geschäfte werfen einen Ertrag ab. Das Geld liegt nun „herum“ (meist in Form von Bargeld, Guthaben auf Auslands- oder Kryptokonten), und es soll nun in den (westlichen) Bankkreislauf kommen.
Also: Geldwäsche besteht aus einer kriminellen Vortat und dem Einbringen des daraus resultierenden Ertrags ins Banksystem.
Die Banken prüfen daher systematisch ungewöhnliche Transaktionen. Auf einem Gehaltskonto gehen üblicherweise die Monatsgehälter ein und diverse Lebensführungskosten, Kreditraten sowie Barabhebungen wieder weg. Der monatliche Umsatz beträgt zum Beispiel zwischen 3.000 und 8.000 Euro. Erfolgt jetzt eine größere Überweisung oder Bareinzahlung, so springen die Überwachungssysteme an. Die Bank muss die Mittelherkunft überprüfen, es erfolgt also eine Aufforderung zum Nachweis der Mittelherkunft.
Tipp: Wichtig ist daher, dass bereits der Buchungstext auf der Überweisung eine Erläuterung beinhaltet. Beispiele: „Schenkung Vater“, „Darlehen Schwiegermutter“, „Erbschaft Cousine aus Namibia“…
Wenn die Erstauskunft zur Nachweisführung nicht taugt, verlangt die Bank naturgemäß weitere Unterlagen!
Bei der Schenkung kann die Nachweisführung durch die Schenkungsmeldung erfolgen. Diese ist bei Fremden aber erst bei Schenkungen über 15.000, bei Familienangehörigen über 50.000 Euro (pro Jahr) notwendig. Man kann natürlich die Schenkungsmeldung auch freiwillig machen: Formular „Schenk1“ auf der Homepage des Finanzministeriums (https://service.bmf.gv.at/service/anwend/formulare).
Beim Darlehen der Schwiegermutter ist ein – wenn auch kurzer – schriftlicher Vertrag zu empfehlen und vermutlich auch notwendig.
Bei der Erbschaft aus Namibia wird es Dokumente geben (Notar, Abhandlung, Sterbeurkunde, Testament, Bankauszüge und dergleichen).
Heikler wird es schon, wenn Überweisungen von Auslandskonten erfolgen, deren Hintergrund in Verkäufen von Kryptowährungen oder Wertpapieren liegt. Hier ist in der Regel der Verkaufsbeleg sowie allfällig ein Besteuerungsnachweis vorzulegen.
Bei der Terrorismusfinanzierung ist es umgekehrt. Meist handelt es sich um Bankguthaben im westlichen Banksystem. Dieses soll an Personen oder an Organisationen übertragen werden, die mit Terrorismus im Zusammenhang stehen.
Was ist noch besonders verdächtig? Kryptobörsen, Gewinne aus Wettbüros und Online-Casinos (dort gewinnt man fast immer NICHTS).
Was passiert, wenn die Bank nicht zufrieden ist?
Die Bank führt die Überweisung nicht durch und schickt das Geld zurück. Eine weitere Maßnahme kann die Kündigung der Geschäftsbeziehung sein.
Weiters ist die Bank verpflichtet, eine Anzeige beim Bundeskriminalamt zu machen, wenn ein begründeter Verdacht besteht. Das BKA prüft weiter und macht allfällig eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.